Tierhaltungskennzeichnung

Im Herbst 2023 tritt das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in Kraft. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Künftig werden fünf Haltungsformen gekennzeichnet:

  • Haltungsform Bio
  • Haltungsform Auslauf/Weide
  • Haltungsform Frischluftstall
  • Haltungsform Stall + Platz
  • Haltungsform Stall
Diese Kennzeichnung gilt zunächst für Schweinefleisch und wird in den nächsten Jahren auf weitere Tierarten wie auch Lebensmittelbereiche ausgeweitet.

Welche Schritte Sie als tierhaltender Betrieb jetzt gehen müssen:

  1. Schritt: Meldung der Haltungsform
    Melden der Anzahl der Tiere und der Haltungsform inklusive Nachweise an die Landesbehörde.
  2. Schritt: Prüfverfahren
    Die Landesbehörde prüft, ob die Voraussetzungen der angegebenen Haltungsform erfüllt sind.
  3. Schritt: Vergabe der Kennnummer
    Wenn die Anforderungen an die Haltungsform erfüllt sind, legt die Landesbehörde eine unbefristet geltende Kennnummer für den Betrieb fest. Daraus gehen die Haltungsform, die zuständige Behörde und der Betrieb hervor.
  4. Schritt: Elektronischer Registereintrag
    Die Landesbehörde führt ein elektronisches Register über die Haltungseinrichtungen des Betriebs.
  5. Schritt: Überwachung
    Die für die Einhaltung der Vorschriften zuständige Behörde führt Kontrollen durch.

Die Schritte, die Sie als Schlacht-, Zerlege-, Verpackungs- und/oder Handelsbetrieb einleiten müssen:

  1. Rückverfolgbarkeit
    • Übermitteln der Informationen an Akteure in nachfolgenden Produktions- und Vertriebsstufen.
    • Sicherstellen, dass Informationen zu Haltungsform und Kennnummer der Haltungseinrichtung vorhanden sind.
  2. Kennzeichnung
    • Anbringen der Haltungsform-Kennzeichnung auf den Lebensmitteln (deutlich sichtbar und gut lesbar).
    • Nicht verpackte Lebensmittel: Platzieren der Informationen über Haltungsformen in unmittelbarer Nähe, gut sichtbar für Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Kauf der Lebensmittel.
    • Fernabsatz, z. B. Onlinehandel: Informationen über Haltungsform vor Abschluss des Kaufvertrages für Verbraucherinnen und Verbraucher zur Verfügung stellen.

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